Sommerferien 2020 - Betreuung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele El-tern in Bayern ihren Jahresurlaub bereits eingebracht haben, weil sie ihre Kinder selbst be-treuen mussten. Deutlich mehr Eltern als in früheren Jahren benötigen daher in den Som-merferien 2020 ein Ferienangebot. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium ein Sonder-förderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufgelegt. Der Bayerische Jugendring (BJR) hält im Internet ein Ferienportal bereit, auf dem Sie die Ferienangebote in Ihrer Region fin-den.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihr Kind für Ferienange-bote anmelden können.
Bitte gehen Sie so vor:
? Das Ferienportal des BJR finden Sie hier: www.bjr.de/ferienportal
? Dort können Sie ab Montag, 13. Juli 2020, nach unterschiedlichen Ferienangeboten in Ihrer Region (sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) recherchieren.
? Bitte melden Sie sich dann direkt bei dem jeweiligen Träger des Ferienangebots an. Die Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Stecknadel auf der Land-karte.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Folgendes:
? Im Ferienportal finden Sie zwei Arten von Ferienangeboten:
o reguläre Ferienangebote ab Ferienbeginn (27. Juli 2020), an denen alle Kin-der teilnehmen können.
o Ferienangebote, an denen nur Kinder teilnehmen können, deren Eltern ihren Jahresurlaub bereits weitgehend einbringen mussten. Diese Ferienangebote, die durch das Sonderförderprogramm des Freistaats gefördert werden, finden ab dem 3. August 2020 statt.
? Viele Träger werden erst nach und nach ihre Ferienangebote im Ferienportal einstel-len. Wenn Sie noch nicht gleich ein passendes Angebot finden, prüfen Sie bitte einige Tage später nochmals die zur Verfügung stehenden Angebote.
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? Mit dem Sonderförderprogramm möchte der Freistaat die Eltern in Bayern unterstüt-zen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ferienplatz besteht nicht.
? Bitte beachten Sie, dass weder die Kommunen noch die Schulen für die Organisation der Ferienangebote zuständig sind. Informationen zu den Ferienangeboten finden Sie ausschließlich im Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal).
? Der Freistaat übernimmt für Ferienangebote keine Beförderungskosten.
Das zurückliegende Schuljahr war für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und die weiteren pädagogi-schen Kräfte an den Schulen eine große Herausforderung. Wir wünschen Ihnen sehr herz-lich, dass Sie im Sommer 2020 – der ungewöhnlichen Situation zum Trotz – etwas Erholung und Ruhe finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus