Stand: 18.03.2020
-
Schuleinschreibung
Laut kultusministeriellem Schreiben findet die Schuleinschreibung
heuer lediglich formal statt. Es heißt:
„Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. …“
„Die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg …“
Für die Landrat-von-Koch Grundschule bedeutet dies, dass für den Großteil der Kinder mit der Abgabe der ausgefüllten Unterlagen die Schuleinschreibung abgeschlossen ist.
Notwendige Beratungsgespräche finden seitens der Schulleitung telefonisch statt.
Der Nachweis der Immunität bezüglich der Masern ist beim Elternabend für die ABC-Schützen am Montag, 13.07.2020 zu erbringen.