Elternbrief vom 28.01.2019
Liebe Eltern!
Nach der gültigen Rechtslage müssen alle Kinder an der Grundschule angemeldet werden, sofern sie nicht direkt an der Förderschule gemeldet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt wird.
Eine Gewichtung erfahren die Beobachtungen der Erzieherinnen im Kindergarten, nehmen Sie also im Zweifelsfall in Fragen der Schulfähigkeit mit der jeweiligen Erzieherin Kontakt auf. Im Zuge der geforderten Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule nimmt die Schule vor der Anmeldung ebenfalls mit den Kindergärten Kontakt auf.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Schulaufnahme einen Verwaltungsakt der Schule darstellt. Dies bedeutet, dass die Entscheidung bei der aufnehmenden Schule liegt und nicht bei den Kindergärten.
Kommen Sie daher unbedingt mit ihrem Kind zum angegebenen Zeitpunkt zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung und bringen Sie dazu die auf der Rückseite unseres Schreibens aufgeführten Unterlagen mit.
Die Schulanmeldung findet am
Dienstag, den 2. April 2019
in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr
im Sekretariat der Landrat-von-Koch-Grundschule Rohrbach
statt.
Anmeldezeiten: 14:00 Uhr Buchstaben A – D
14:30 Uhr Buchstaben E – H
15:00 Uhr Buchstaben I – L
15:30 Uhr Buchstaben M – R
16:00 Uhr Buchstabe S - Sc
16:30 Uhr Buchstaben Se – Z
Bitte halten Sie sich an die vorgegebene Zeiteinteilung. Vielen Dank!
Bitte unbedingt beachten!
Abgabetermin wieder an der Schule
Bitte berichtigen Sie das beiliegende „Anmeldeblatt“ und ergänzen Sie die fehlenden Angaben, z.B. die Telefonnummer, das Glaubensbekenntnis, der Geburtsort usw.; vergessen Sie nicht zu unterschreiben. Das ebenfalls beiliegende „Informationsblatt über die Entwicklung Ihres Kindes“ und das Frageblatt „Migration“ bitte ich ebenfalls auszufüllen und diese drei Blätter
bis spätestens Dienstag, den 12. Februar 2019
wieder an der Schule abzugeben (abgeben zu lassen oder in den Briefkasten zu werfen).
Anzumelden sind alle Kinder , die in der Zeit
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren sind,
auch alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch einer Grundschule zurückgestellt
worden sind. In diesem Fall ist der Zurückstellungsbescheid vorzulegen.
Bei der Anmeldung sind die Kinder persönlich durch einen Erziehungsberechtigten vorzustellen und die nachstehend genannten Unterlagen vorzulegen.
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch zur Einsicht
- Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule
(Untersuchung des Gesundheitsamts im Kindergarten)
- bei Alleinerziehenden Sorgerechtserklärung
- ärztliche Gutachten, die für die Schule relevant sind
- Formular: Informationen für die Grundschule (ausgegeben vom Kindergarten)
In Sonderfällen, z.B. psychologisches Gutachten oder Zurückstellungswunsch, sollte unbedingt mit der Schulleitung Kontakt aufgenommen werden.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, Ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.
Für Ihr Kind beginnt ein neuer und besonders wichtiger Lebensabschnitt. Helfen Sie bitte in der noch verbleibenden Zeit bis zum ersten Schultag, ihm diesen so wichtigen Schritt zu erleichtern. Nehmen Sie ihm vor allem die Angst vor der Schule und versuchen Sie, die vielleicht schon vorhandene freudvolle Erwartung auf den Schulbeginn zu erhalten.
Vorankündigung
Am Donnerstag, den 11.07.2019 um 18.30 Uhr findet der Elternabend für die kommenden 1. Klassen im Mehrzweckraum der Landrat-von-Koch-Grundschule Rohrbach statt.
An diesem Abend erhalten Sie die Informationen über
- die Zahl der 1. Klassen
- die Zuweisung der Kinder in die einzelnen Klassen
- die eingeteilten Lehrkräfte (wenn bis dahin bekannt)
- die benötigten Lehrmittel.
!!! Von diesbezüglichen telefonischen Anfragen bitte ich Abstand zu nehmen. !!!